Zur Überprüfung der
Heizkostenabrechnung darf der Mieter die
Ablesungsergebnisse für alle
Wohnungen im Haus einsehen. (AG
Garmisch-Partenkirchen) Er muss
nachvollziehen können, wie sich sein
Anteil errechnet.
Ablesung durch Wärmemessdienst
Sollte eine Firma eine Klausel in ihren
allgemeinen Geschäftsbedingungen
haben, die besagt, dass bei einem
Zusatztermin (weil der Mieter an dem
eigentlichen Termin nicht zu Hause sein
kann) die Fahrtkosten und auch der
Aufwand gezahlt werden muss, ist diese
Klausel unwirksam. LG München
Der Ablesetermin für die Heizung muss
mindestens 10 bis 14 Tage vorher
angegeben werden. Dann hat man auch
genug Zeit, der Ablesefirma mitzuteilen,
dass man zu diesem Termin nicht zu
Hause ist.
Wer das rechtzeitig mitteilt, muss für einen
zweiten oder sogar eine dritten
Ablesetermin nichts bezahlen. Aushänge
im Haus weisen meistens darauf aber
nicht hin.
Man muss allerdings angeben, warum
man diesen Termin nicht enhalten kann.
Anerkannte Gründe sind, Krankheit, man
ist im Urlaub oder auch sonstige Gründe,
die es nicht möglich machen, zu Hause zu
sein.
Man ist auch nicht verpflichtet, seinen
Wohnungsschlüssel einer Person im
Haus zu überlassen. Es muss
akzeptiert werden, wenn man keine
Vertrauen zu seinen Nachbarn hat.
Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem
eingezogen und kennt noch niemanden so
richtig. Aber auch so, muss niemand
seinen Schlüssel weggeben. Das kann
auch ohne Grund abgelehnt werden.
Anders sieht es aber aus, wenn der Mieter
Ablesetermine einfach nicht wahrnimmt,
weil er sich nicht darum kümmert. Das
muss er zahlen. Die Ablesefirma darf
dann Schadensersatz oder den Ersatz für
Fahrtkosten verlangen, wenn der Mieter
seiner Pflicht zur Zusammenarbeit
mehrmals nicht nachkommt, obwohl die
Firma sich immer rechtzeitig angekündigt
hat.
Wer drei Mal den Ablesetermin bewusst
und mit eigenem Verschulden versäumt
hat, muss sich notfalls gefallen lassen,
dass die Ablesung geschätzt wird,
Amtsgericht Brandenburg.
Für Berufstätige gilt, dass durchaus
verlangt werden kann, dass sie einen
Ablesetermin für die Heizung auch
tagsüber wahrnehmen müssen. Ein
Mieter kann also nicht verlangen, dass die
Ablesefirma erst abends kommt.
Wenn Mieter gar keine Möglichkeit haben,
zu Hause zu sein oder Nachbarn einen
Schlüssel zu hinterlegen, dann müssen
sie damit rechnen, dass der Verbrauch
geschätzt wird, wenn nicht abgelesen
werden kann.
Aber: Wird der erste Ablesetermin
versäumt, darf nur geschätzt werden,
wenn der Mieter das Ablesen schuldhaft
nicht ermöglicht hat.
Auch ein Ersatztermin muss mindestens
14 Tage später liegen (Landgericht
München).
Prinzipiell gilt:
Der Mieter hat die generelle Pflicht, einen
Heizungsableser in die Wohnung zu
lassen, um die Heizung abzulesen.
(Bundesverfassungsgericht).
Weigert sich der Mieter, kann der
Vermieter vor Gericht gehen und die
Wohnung zwangsweise öffnen lassen
(Landgericht Köln) oder den
Heizungsverbrauch schätzen (Amtsgericht
Brandenburg).
Erst bei einem dritten Termin darf mit
zusätzlichen Kosten für den Mieter
gedroht werden. Ob der Mieter das dann
wirklich zahlen muss, hängt auch davon
ab, was der genaue Grund, warum er die
Termine nicht wahrgenommen hat.
Auch an Samstagen wird von vielen
Firmen abgelesen. Es ist jedoch nicht
möglich den Ablesetermin für die Heizung
auf Wunsch des Bewohners oder der
Hausverwaltung bzw. des Vermieters auf
einen Samstag zu legen.
Mieter hat Recht auf Belegeinsicht inkl.
der Verbrauchswerte anderer Mieter im
Haus
Der Vermieter trägt die Beweislast, wenn
ein Mieter die Heizkostenabrechnung
anzweifelt. Dafür muss er Einsichtnahme
in alle Belege ermöglichen. Nicht der
Mieter muss darlegen können, warum
seine Abrechnung falsch ist.
Der Vermieter muss bei Widerspruch des
Mieters erst einmal darlegen, dass seine
Verbrauchserfassung, Zusammenstellung
und Verteilung der Kosten auf alle Mieter
korrekt ist.
Solange der Vermieter die Richtigkeit der
Heizkostenabrechnung nicht belegen
kann, kann der Mieter eine Nachzahlung
verweigern. (ä.a. BGH).
Messie in Mietwohnung
Die Verwahrlosung der Wohnung ist ein
Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn
ein Mieter seine Wohnung so
verwahrlosen lässt, dass Räume kaum
noch betretbar sind, verschmutzt und sich
Schimmel gebildet hat, weil ungenügend
geheizt wurde, dann kann der Vermieter
auch auf Räumung klagen, wenn der
Mieter die Kündigung einfach ignoriert.
Es liegt eine Gefährdung der Mietsache
vor. Dem Vermieter ist es nicht
zuzumuten, die ordentliche
Kündigungsfrist von 3 oder mehr Monaten
abzuwarten. Landgericht Nürnberg-Fürth
Ablesetermin Heizung, Berufstätige,
die Kosten für den zweiten Termin muss der
Mieter nicht zahlen,
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